Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung einer Fotobox von Katis Fotozauber
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Katis Fotozauber, Katrin Meinke, (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“), der eine Fotobox des Vermieters mietet.
1.2 Mit der Buchung und Nutzung der Fotobox erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchungsanfrage stellt und diese vom Vermieter schriftlich per Mietvertrag bestätigt wird.
2.2 Die im Angebot des Vermieters angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Der Rechnungsbetrag enthält aufgrund §19UstG keine Umsatzsteuer(Kleinunternehmerregelung).
3. Leistungen
3.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die Fotobox samt Zubehör für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer zur Verfügung.
3.2 Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung der Fotobox, die technische Unterstützung (falls vereinbart), den Transport und den Auf.- und Abbau (falls im Vertrag angegeben).
3.3 Zusätzliche Dienstleistungen wie personalisierte Hintergründe oder Requisiten können separat vereinbart und berechnet werden. Alle gebuchten Dienstleistungen und Angebote ergeben sich aus der Wahl des gebuchten Paketes und sind im Mietvertrag ersichtlich.
3.4 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Fotobox am vereinbarten Ort zu liefern, wenn der Mieter die erforderlichen Voraussetzungen nicht bereitstellt.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Zeitraum. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Fotobox und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
4.2 Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer verspäteten Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu berechnen.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde, abzüglich der normalen Abnutzung.
5. Nutzung der Fotobox
5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox pfleglich zu behandeln und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung zu verwenden.
5.2 Der Mieter haftet für Schäden an der Fotobox, die durch unsachgemäße Behandlung oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
5.3 Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotobox vor unbefugtem Zugriff zu schützen und haftet für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
6. Zahlung
6.1 Zahlungsfrist: Der Mietpreis ist vollständig bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens 7 Tage nach dem Erhalt der Rechnung fällig, sofern im Vertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 3 Tage vor dem Mietdatum), ist der Mietpreis sofort nach Rechnungserhalt zu entrichten.
6.2 Zahlungsverzug: Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Mahnung den Vertrag zu kündigen und die Dienstleistung nicht zu erbringen.
6.3 Einbehalt der Bilder: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Auslieferung oder den Zugang zu den bei der Nutzung der Fotobox erstellten Bildern zurückzuhalten, bis der vollständige Mietpreis und sämtliche weiteren vertraglich vereinbarten Zahlungen beglichen sind. Dies umfasst sowohl die digitale Bereitstellung als auch die physische Übergabe der Bilder oder sonstigen Materialien.
6.4 Vorleistungspflicht: Der Mieter ist in Vorleistungspflicht, d.h., die Erbringung der vollen vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Vermieter erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Stornierung und Rücktritt
7.1 Eine Stornierung der Buchung durch den Mieter ist bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos möglich.
7.2 Bei einer Stornierung ab 29 bis 15 Tage vor dem Miettermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Mietpreises fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Miettermin, wird der gesamte Mietpreis fällig.
7.3 Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Fotobox aufgrund unvorhersehbarer technischer, logistischer oder anderer unverschuldeter Gründe (z.B. höhere Gewalt) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird dem Mieter der bereits gezahlte Mietpreis vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
7.4 Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls des Vermieters oder eines wesentlichen Mitarbeiters, die die Erbringung der Leistung unmöglich macht, wird dies als höhere Gewalt angesehen. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter so früh wie möglich über die Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung zu informieren und – soweit möglich – einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder die Dienstleistung auf einen anderen Termin zu verschieben. Ist beides nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
8. Haftung
8.1 Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für Schäden nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.2 Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden an der Fotobox, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Behandlung, fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliche Handlungen des Mieters, seiner Gäste oder Dritter entstehen, die auf Veranlassung des Mieters Zugang zur Fotobox haben. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über entstandene Schäden zu informieren.
8.3 Schutz der Fotobox: Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Fotobox während der Mietdauer vor Diebstahl, Beschädigung und unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Sollte die Fotobox durch äußere Einwirkungen, unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Aufstellung beschädigt werden, haftet der Mieter für die Reparaturkosten oder, im Falle eines Totalschadens, für den Wiederbeschaffungswert der Fotobox.
8.4 Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die durch die Fotobox aufgenommenen und verbreiteten Bilder keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der Mieter haftet für alle Ansprüche, die aus der unrechtmäßigen Nutzung der Bilder durch den Mieter oder seine Gäste entstehen.
8.5 Ausschluss mittelbarer Schäden: Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Fotobox entstehen.
8.6 Haftung für Bildinhalte: Der Vermieter haftet nicht für die Inhalte der durch die Fotobox aufgenommenen Bilder, es sei denn, der Vermieter hat diese Inhalte vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten.
8.7 Verlust von Bilddaten: Trotz sorgfältiger technischer Absicherung und regelmäßiger Kontrollen kann der Vermieter keine Garantie für die vollständige und fehlerfreie Speicherung der erstellten Bilddaten übernehmen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von Bilddaten, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Mieter ist dafür verantwortlich, eigene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn ihm die Bilddaten nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
8.8 Haftungsausschlüsse: Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Bildrechte und Nutzungsrechte
9.1 Nutzungsrechte: Der Vermieter räumt dem Mieter für die im Vertrag vereinbarte Dauer das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht ein, die mit der Fotobox erstellten Bilder für private Zwecke zu nutzen. Der Mieter darf die Bilder nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters für kommerzielle Zwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Verkaufsförderung oder kommerzielle Websites.
9.2 Exklusivität und Dauer: Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv und gelten nur für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Der Mieter erhält keine Rechte zur dauerhaften oder weltweiten Nutzung der Bilder, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
9.3 Weitergabe an Dritte: Der Mieter darf die Bilder nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9.4 Urheberrecht: Die Urheberrechte an den Bildern verbleiben beim Vermieter. Der Mieter erhält lediglich die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte.
9.5 Nennung des Fotografen: Bei der Veröffentlichung der Bilder ist der Mieter verpflichtet, den Namen des Fotografen als Urheber anzugeben, sofern dies möglich ist.
9.6 Verwendung durch den Fotografen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bilder für eigene Zwecke wie Werbung oder Portfolios zu verwenden, sofern keine persönlichen Daten des Mieters ohne dessen Zustimmung veröffentlicht werden.
10. Datenschutz
10.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und der Gäste ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Daten werden nur zur Erfüllung des Vertrages und zur Bereitstellung der Fotobox-Dienstleistung verwendet.
10.2 Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Bilddaten: Die bei der Nutzung der Fotobox erstellten Bilder werden nur mit Einwilligung des Mieters und der abgebildeten Personen gespeichert und weiterverarbeitet. Ohne diese Einwilligung erfolgt keine Speicherung oder Verarbeitung der Bilddaten.
10.3 Rechte der betroffenen Personen: Der Mieter und die abgebildeten Personen haben das Recht, auf Anfrage jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zudem haben sie das Recht, diese Daten berichtigen oder löschen zu lassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
10.4 Bereitstellung von Bilddaten über ScrappbookCLOUD: Nach der Veranstaltung können die erstellten Bilder in einer passwortgeschützten Onlinegalerie über den Cloud-Dienst des Anbieters scrappbook.de zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zur Galerie wird dem Mieter per E-Mail oder SMS übermittelt. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters scrappbook.de sind unter folgendem Link einsehbar: https://scrappbook.de/datenschutz-2
10.5 Direkter Bild-Download über FotoShare.co: Zur Nutzung der direkten Downloadfunktion der an der Fotobox erstellten Bilder per QR-Code (Scan auf das Handy) ist es notwendig, die Bilddaten in die Cloud des Anbieters FotoShare.co von DSLR Booth zu laden. Die Bilder werden über eine neu erstellte URL im Internet zugänglich gemacht, die nur den Nutzern des QR-Codes zur Verfügung steht. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters FotoShare.co sind unter folgendem Link abrufbar: https://dslrbooth.com/privacy-policy.
10.6 Datensicherheit: Die Übertragung und Speicherung der Bilddaten sowohl bei scrappbook.de als auch bei FotoShare.co erfolgt verschlüsselt, um den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu gewährleisten. Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Dennoch kann keine absolute Sicherheit bei der Datenübertragung über das Internet garantiert werden. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder unbefugten Zugriff auf Daten, sofern dieser nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist.
10.7 Dauer der Speicherung: Die Bilddaten werden in der Cloud bis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bis zu einer vom Mieter festgelegten Dauer gespeichert und danach automatisch gelöscht. Der Mieter kann jederzeit eine vorzeitige Löschung der Bilddaten beantragen.
10.8 Weitergabe an Dritte: Die im Rahmen der Fotobox-Dienstleistung erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder der Mieter und die abgebildeten Personen haben ausdrücklich eingewilligt.
10.9 Kontakt für Datenschutzanfragen: Für Anfragen zum Datenschutz sowie zur Ausübung der oben genannten Rechte kann sich der Mieter an den Vermieter unter info@katis-fotozauber.de wenden.
11. Widerrufsrecht
11.1 Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm bei Verträgen im Fernabsatz grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
11.2 Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, wie z.B. die Miete einer Fotobox für ein Event. Mit Abschluss des Vertrages ist die Buchung verbindlich und ein Widerruf ausgeschlossen.
11.3 Für den Fall, dass kein Ausschlussgrund nach 11.2 vorliegt, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter den Vermieter durch eine eindeutige Erklärung (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
11.4 Widerrufsfolgen: Wenn der Mieter den Vertrag widerruft, hat der Vermieter alle Zahlungen, die er vom Mieter erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mieter eine andere Art der Lieferung als die vom Vermieter angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Vermieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ja, es ist sinnvoll, auch die Dauer für das Parken in der Bereitstellung zu nennen. Dies hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und stellt sicher, dass der Mieter den Parkplatz für die notwendige Zeit bereitstellt. Hier ist die angepasste Klausel mit der Angabe zur Dauer:
12 Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
12.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen am Veranstaltungsort geeignete Parkmöglichkeiten für die Lieferung, den Aufbau und den Abbau der Fotobox zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines Parkplatzes in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für die gesamte Dauer des Aufbaus und Abbaus sowie für die eventuelle Anlieferung und Abholung der Fotobox.
12.2 Die Parkmöglichkeiten müssen für die Dauer des gesamten Serviceaufwands, einschließlich aller erforderlichen Liefer- und Abbauzeiten, reserviert werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Parkplatz rechtzeitig für den Zeitraum von 3 Stunden vor dem vereinbarten Aufbaubeginn bis 1 Stunde nach dem geplanten Abbau bereit zu stellen.
12.3 Sollte der Mieter keine geeigneten Parkmöglichkeiten bereitstellen oder auf diese hinweisen, und es entstehen dadurch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten (z.B. durch längere Transportwege oder Parkgebühren), so trägt der Mieter die hierdurch entstandenen Mehrkosten.
12.4 Der Mieter haftet dafür, dass die bereitgestellten Parkmöglichkeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der Zugang für das Lieferfahrzeug während der vereinbarten Zeiten gewährleistet ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Stand: März 2025